Fachmann führt BOS-Funkfeldmessung in einem Gebäude durch

Erforderlichkeitsmessung BOS-Funk: Der Nachweis, den die Feuerwehr von Bauherren und Objektbetreibern verlangt

Die Auflage kommt häufig überraschend: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder bei einer Bestandsbegehung fordert die Feuerwehr einen Nachweis über die BOS-Funkversorgung innerhalb des Gebäudes. Was bedeutet das konkret? Was muss gemessen werden? Und was passiert, wenn die Messergebnisse nicht stimmen?

Dieser Artikel erklärt, was eine Erforderlichkeitsmessung ist, welche technischen Anforderungen sie erfüllen muss, wie der Ablauf aussieht – und warum die Wahl des Messdienstleisters entscheidend dafür ist, ob der Nachweis von der Feuerwehr anerkannt wird.

BESCom Techniker bei der Erforderlichkeitsmessung BOS-Funk im Gebäude mit Messkoffer und Tablet

Was ist eine Erforderlichkeitsmessung?

Eine Erforderlichkeitsmessung – auch Funkversorgungsnachweis oder Funkfeldmessung genannt – ist eine systematische Messung der tatsächlich vorhandenen BOS-Funksignalstärke innerhalb eines Gebäudes. Sie beantwortet eine klare Frage:

Ist die Funkversorgung für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im Gebäude ausreichend – oder nicht?

Das Ergebnis hat direkte baurechtliche Konsequenzen: Reicht die vorhandene Versorgung aus, besteht keine Pflicht zur Installation einer BOS-Objektfunkanlage. Reicht sie nicht aus, ist eine Anlage zwingend erforderlich – und das muss ebenfalls messtechnisch belegt werden.

Wichtig zu verstehen Die Erforderlichkeitsmessung ist kein bürokratischer Formalismus. Sie ist der einzige objektive Weg, die Realität im Gebäude zu erfassen. Baupläne, Materialangaben oder Erfahrungswerte aus ähnlichen Gebäuden ersetzen sie nicht – die Feuerwehr akzeptiert ausschließlich dokumentierte Messergebnisse.

Wann verlangt die Feuerwehr diesen Nachweis?

Die Anforderung einer Erforderlichkeitsmessung kommt typischerweise in zwei Situationen:

1. Im Baugenehmigungsverfahren (Neubau und Umbau)

Bei Neubauten, die in den Anwendungsbereich der BOS-Objektfunkpflicht fallen – also etwa Hochhäuser, Tiefgaragen, Einkaufszentren oder Krankenhäuser – fordert die Feuerwehr den Nachweis bereits in der Planungsphase oder spätestens zur Bauabnahme. In Hamburg wird dies in der Regel als Nebenbestimmung zur Baugenehmigung aufgenommen.

2. Bei Bestandsgebäuden (Nutzungsänderung oder Nachforderung)

Ändert sich die Nutzung eines Gebäudes – etwa wenn eine Lagerhalle zum Gewerbeobjekt mit Publikumsverkehr umgebaut wird – oder wenn die Feuerwehr bei einer Begehung Bedenken zur Funkversorgung äußert, kann auch bei bestehenden Objekten eine Messung angeordnet werden. Die Frist für die Vorlage der Ergebnisse ist dabei oft eng gesetzt.

Grundlage ist in beiden Fällen die DIN VDE 0800-9 in Verbindung mit der DIN 14024, die gemeinsam die Anforderungen an Planung, Messung und Dokumentation von BOS-Objektfunkanlagen regeln.

Was wird bei einer Erforderlichkeitsmessung gemessen?

Eine Erforderlichkeitsmessung ist keine einfache Signalstärkemessung mit einem handelsüblichen Gerät. Sie erfasst systematisch mehrere Parameter des BOS-Digitalfunknetzes (TETRA) an definierten Messpunkten im gesamten Gebäude.

Die zentralen Messgrößen:

MessgrößeBedeutungMindestwert (typisch)
RSSI (Received Signal Strength Indicator) Pegel des empfangenen BOS-Funksignals am Messpunkt ≥ −87 dBm (örtlich variiert)
C/I-Verhältnis Verhältnis von Nutzersignal zu Interferenzsignalen – entscheidend für Sprachqualität Orts- und frequenzabhängig
BER (Bit Error Rate) Fehlerrate bei der Datenübertragung – Maß für die tatsächliche Kanalqualität Herstellervorgabe
Flächendeckung Anteil der Messpunkte, an denen der Mindestwert eingehalten wird ≥ 95 % der relevanten Fläche

Entscheidend ist: Die Messung muss flächendeckend nach einem definierten Messraster erfolgen – nicht nur an einzelnen Punkten, die zufällig eine gute Versorgung zeigen. Die Feuerwehr prüft bei der Dokumentation, ob das Messraster die Norm erfüllt und ob alle kritischen Bereiche (Treppenhäuser, Keller, Aufzugsschächte, Tiefgaragen) erfasst wurden.

Wie läuft eine Erforderlichkeitsmessung in der Praxis ab?

Eine professionell durchgeführte Erforderlichkeitsmessung folgt einem klar strukturierten Prozess:

  1. Vorbesprechung und Unterlagenanalyse
    Bevor die erste Messung stattfindet, werden Grundrisse, Bestandspläne und vorhandene Brandschutzunterlagen gesichtet. So lässt sich der Messplan optimal auf das Gebäude abstimmen und es werden alle relevanten Bereiche erfasst – keine wird übersehen.
  2. Erstellung des Messrasterplans
    Auf Basis der Grundrisse wird ein normenkonformes Messraster definiert. Die Dichte der Messpunkte richtet sich nach der Gebäudestruktur – in strukturell komplexen Bereichen wie Kellergeschossen oder Tiefgaragen werden engere Raster gewählt.
  3. Messung vor Ort mit kalibriertem Equipment
    Speziell kalibrierte Messempfänger erfassen an jedem Rasterpunkt die relevanten BOS-Parameter. Alle Messpunkte werden mit GPS-Koordinaten oder Grundrisspositionen dokumentiert. Die Messung erfolgt im laufenden Betrieb – ohne Unterbrechung der Gebäudenutzung.
  4. Auswertung und Versorgungskarte
    Die Messdaten werden ausgewertet und in einer Versorgungskarte visualisiert: Bereiche mit ausreichender Versorgung werden grün dargestellt, kritische Bereiche rot. Diese Karte ist zentraler Bestandteil der Dokumentation.
  5. Erstellung des Messberichts
    Der vollständige Messbericht enthält Messprotokoll, Versorgungskarte, Bewertung der Ergebnisse gemäß DIN 14024 sowie eine klare Schlussfolgerung: Ist eine BOS-Objektfunkanlage erforderlich oder nicht?
  6. Vorlage bei der Feuerwehr
    Der Messbericht wird bei der zuständigen Feuerwehr oder Baubehörde eingereicht. Bei Mängeln in der Dokumentation fordert die Behörde Nachbesserung – was Verzögerungen im Genehmigungsprozess bedeutet.
Typische Dauer und Aufwand Die Dauer der Vor-Ort-Messung hängt von der Gebäudegröße ab. Ein mittelgroßes Gewerbeobjekt mit drei Geschossen und Tiefgarage ist in einem Messtag vollständig erfasst. Die anschließende Auswertung und Berichterstellung dauert in der Regel 3–5 Werktage.

Was passiert, wenn die Versorgung ausreicht?

Das ist das Szenario, das jeder Bauherr bevorzugt: Die Messung zeigt, dass das BOS-Funksignal im gesamten Gebäude die geforderten Mindestwerte erreicht. In diesem Fall gilt:

Dieser Fall ist häufiger als erwartet – insbesondere bei Gebäuden in stadtnaher Lage mit guter TETRA-Außenversorgung und ohne ausgedehnte Untergeschosse. Eine professionelle Messung kann in diesen Fällen die Investition in eine Objektfunkanlage (oft fünf- bis sechsstellige Beträge) verhindern.

💡 Praxis-Erfahrung aus über 35 Jahren: BESCom hat in zahlreichen Projekten durch eine frühzeitige Erforderlichkeitsmessung nachgewiesen, dass keine Anlage notwendig ist – und Bauherren damit erhebliche Kosten erspart. Wer erst am Ende des Bauprozesses misst, hat diesen Spielraum oft nicht mehr.

Was passiert, wenn die Versorgung nicht ausreicht?

Zeigt die Messung – wie bei Tiefgaragen, Kellergeschossen oder massiven Betonbauten häufig der Fall – dass die BOS-Mindestversorgung nicht flächendeckend gegeben ist, ist eine BOS-Objektfunkanlage zwingend erforderlich. Der Messbericht dokumentiert dann:

Diese detaillierte Analyse ist die Basis für die anschließende Systemplanung. Wer Messung und Installation aus einer Hand bezieht, spart hier Zeit: Die Messdaten fließen direkt in die Planung ein – ohne Übergabeverluste zwischen verschiedenen Dienstleistern.

Welche Anforderungen stellt die DIN 14024 an die Messung?

Nicht jede Messung wird von der Feuerwehr anerkannt. Die DIN 14024 definiert klare Anforderungen, die der Messbericht erfüllen muss:

AnforderungWas das konkret bedeutet
Kalibriertes Messgerät Die Messung muss mit geprüften, kalibrierten Empfängern erfolgen. Handelsübliche Smartphones oder nicht kalibrierte Geräte sind nicht zulässig.
Normkonformes Messraster Der Rasterabstand der Messpunkte muss der Norm entsprechen und alle relevanten Gebäudebereiche lückenlos abdecken.
Dokumentierte Messpunkte Jeder Messpunkt muss eindeutig im Grundriss verortet und mit seinen Messwerten im Protokoll hinterlegt sein.
Bewertung nach lokalen Feuerwehrvorgaben Die Grenzwerte sind bundesweit nicht einheitlich – örtliche Feuerwehren können abweichende Mindestwerte festlegen. Diese müssen im Bericht berücksichtigt werden.
Qualifizierter Ersteller Der Bericht muss von einem Fachbetrieb mit nachgewiesener Qualifikation erstellt werden. BODeV-Zertifizierung ist ein anerkannter Kompetenznachweis.
Klare Schlussfolgerung Der Bericht muss eindeutig benennen, ob eine Anlage erforderlich ist – und dies messtechnisch begründen.

Berichte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden von der Feuerwehr zurückgewiesen. Das bedeutet: Neue Messung, neuer Bericht, neue Wartezeit – und ein Bauprojekt, das stillsteht.

Warum die Wahl des Messdienstleisters entscheidend ist

Eine Erforderlichkeitsmessung ist technisch anspruchsvoll und rechtlich verbindlich. Die häufigsten Fehler bei nicht anerkannten Berichten:

Ein zurückgewiesener Bericht kostet nicht nur Geld für die Wiederholung – er kostet vor allem Zeit. In Bauprojekten mit laufenden Kosten und Terminplänen ist das oft der teuerste Fehler.

BESCom führt Erforderlichkeitsmessungen mit kalibriertem Messequipment durch, kennt die lokalen Anforderungen der Hamburger Feuerwehr aus jahrzehntelanger Zusammenarbeit und erstellt Berichte, die beim ersten Einreichen anerkannt werden. Als BODeV-zertifizierter Fachbetrieb mit über 35 Jahren Erfahrung im BOS-Bereich ist BESCom für Behörden ein bekannter und verlässlicher Ansprechpartner.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Messung?

Bei Neubauprojekten gilt: So früh wie möglich. Ideal ist eine Messung im Rohbaustadum, wenn die wesentliche Gebäudestruktur bereits steht, aber der Innenausbau noch nicht abgeschlossen ist. So bleibt Zeit, etwaige Kabelwege für eine BOS-Anlage in die laufende Bauplanung zu integrieren – was die Nachrüstkosten erheblich senkt.

Bei Bestandsgebäuden gilt: Nicht auf behördliche Aufforderung warten. Wer vorausschauend handelt und eine Messung durchführt, bevor die Feuerwehr sie fordert, hat mehr Zeit für Planung und ggf. Nachrüstung – und kann dem Verfahren entspannt entgegenblicken.

ProjektstatusEmpfohlener MesszeitpunktVorteil
Neubau – Planungsphase Sobald Grundrisse feststehen Anlage kann in Bauplanung integriert werden – günstigste Variante
Neubau – Rohbau Nach Fertigstellung der Gebäudehülle Reale Abschirmung messbar, Kabelwege noch offen
Neubau – kurz vor Abnahme Spätestens 8 Wochen vor Bauabnahme Ausreichend Zeit für eventuelle Anlage noch vor Übergabe
Bestandsgebäude Vorausschauend, vor behördlicher Aufforderung Mehr Planungszeit, keine erzwungene Eile

Fazit: Eine Messung, die sich rechnet

Die Erforderlichkeitsmessung ist kein bürokratisches Hindernis – sie ist ein Werkzeug. Zeigt sie, dass keine Anlage nötig ist, spart sie fünfstellige Investitionssummen. Zeigt sie Versorgungslücken, liefert sie die Grundlage für eine präzise, wirtschaftliche Planung der BOS-Objektfunkanlage.

Entscheidend ist, dass die Messung normenkonform, vollständig und von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt wird. Nur dann wird der Bericht von der Feuerwehr beim ersten Einreichen anerkannt – und das Bauprojekt kommt nicht ins Stocken.

BESCom übernimmt den gesamten Prozess: von der Begehung und Messplanung über die Vor-Ort-Messung bis zur Berichterstellung und Einreichung bei der zuständigen Behörde. Auf Wunsch schließt sich die Planung und Installation einer BOS-Objektfunkanlage nahtlos an.

Erforderlichkeitsmessung für Ihr Gebäude?

Wir führen die Messung normkonform durch, erstellen den vollständigen Bericht und reichen ihn bei der Feuerwehr ein. Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen nach einem kurzen Gespräch, was auf Sie zukommt.

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