BOS-Anzeigeverfahren: 9 Schritte zur legalen Inbetriebnahme
Fünf Behörden, neun Pflichtschritte – jeder Fehler kostet Monate. Was das BDBOS-Verfahren fordert und warum Erfahrung entscheidend ist.
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Wir planen, installieren und warten gesetzeskonforme BOS-Objektfunkanlagen – von der Behördenabstimmung bis zur Abnahme.
Schritt 1
Wir kennen die Auflagen. Wir sprechen mit den Behörden. Wir liefern genehmigungsfähige Unterlagen.
Gebäudefunk nicht rechtzeitig im Bauplan berücksichtigt? Behördenauflagen unklar, Leitstellenanforderungen unbekannt? Ein falsch geplantes BOS-Objektfunksystem wird nicht abgenommen – das bedeutet: keine Nutzungsgenehmigung, Bauverzögerungen und erhebliche Mehrkosten. Ohne erfahrenen Partner scheitern Bauvorhaben genau hier.
BESCom übernimmt die gesamte Planungsverantwortung – von der ersten Funkfeldmessung bis zur abnahmefähigen Dokumentation. Wir kennen die lokalen Leitstellen und deren individuelle Anforderungen.
„BESCom hat unsere Planung komplett übernommen und die Abstimmung mit der Leitstelle professionell durchgeführt. Die Genehmigung kam beim ersten Anlauf durch."
„Endlich ein Partner, der die DIN 14024 wirklich kennt und nicht nur behauptet, sie zu kennen. Die Dokumentation war lückenlos und nachvollziehbar."
Schritt 2
Termintreu, behördenkoordiniert und sauber übergeben – mit vollständiger Abnahmedokumentation.
Montage im laufenden Betrieb? Koordination mit anderen Gewerken? Abnahmeprozesse mit verschiedenen Behörden? Das sind typische Stolpersteine – wenn man sie nicht kennt. Unkoordinierte Montagen führen zu Verzögerungen, Mehrkosten und gescheiterten Abnahmen, die den gesamten Projektplan gefährden.
Wir koordinieren eigenständig mit Behörden, stimmen uns mit anderen Gewerken ab und übergeben Ihnen eine vollständig dokumentierte, abgenommene Anlage.
„Die Montage erfolgte im laufenden Krankenhausbetrieb – das Team war äußerst professionell, hat keinen Betrieb gestört und pünktlich abgeschlossen."
„BESCom hat die Behördenabnahme komplett selbst koordiniert. Wir mussten uns um nichts kümmern – und die Anlage lief beim ersten Versuch."
Schritt 3
Regelmäßige Inspektion nach DGUV, lückenlose Dokumentation, sofortige Störungsmeldung.
Eine BOS-Anlage, die im Ernstfall versagt, hat Konsequenzen – rechtlich, haftungstechnisch, und im schlimmsten Fall werden Menschenleben gefährdet. Gebäudebetreiber ohne gültigen Wartungsvertrag riskieren Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten und strafrechtliche Verantwortung.
Regelmäßige Inspektionen nach DGUV-Vorschrift, vollständige Prüfprotokolle und direkte Störungsmeldung halten Ihre Anlage dauerhaft einsatzbereit und Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
„Seit wir den Wartungsvertrag mit BESCom haben, schlafen wir ruhiger. Die Prüfprotokolle sind immer vollständig und pünktlich – genau wie es das Amt verlangt."
„Ein Defekt wurde bei der Routineprüfung entdeckt und noch am gleichen Tag behoben. Ohne Wartungsvertrag hätten wir das erst beim nächsten Alarm gemerkt."
Als BODeV-Mitglied, ISO-9001-zertifiziertes Unternehmen und Träger des Gütesiegels Objektfunk arbeiten wir nach den höchsten Standards der Branche.
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Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Planung, Installation und Wartung.
Eine BOS-Objektfunkanlage ist Pflicht, wenn die Baugenehmigungsbehörde oder die Feuerwehr eine ausreichende Funkversorgung im Gebäudeinneren fordert. Typischerweise betrifft das Hochhäuser, Einkaufszentren, Krankenhäuser, Tiefgaragen und Tunnelbauwerke. Die konkreten Schwellenwerte regeln die jeweiligen Landesbauordnungen in Verbindung mit der DIN 14024.
Das lässt sich pauschal nicht seriös beantworten – die Kosten hängen von Gebäudegröße, Grundrissgeometrie, Baumaterialien, Etagenzahl und den Anforderungen der örtlichen Feuerwehr ab. Jedes Objekt ist anders. Was wir Ihnen garantieren können: Nach einem kurzen Erstgespräch und einer Begehung erhalten Sie von uns ein verbindliches Festpreisangebot – transparent, herstellerunabhängig und ohne versteckte Nachkalkulationen. Rufen Sie uns an: 040 2111 9111.
Die DIN 14024 ist die maßgebliche Norm für BOS-Objektfunkanlagen in Deutschland. Sie regelt technische Anforderungen an Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von gebäudeinternen Funksystemen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. BESCom plant und installiert alle Anlagen strikt nach DIN 14024 – mit vollständiger, abnahmefähiger Dokumentation.
Von der ersten Funkfeldmessung bis zur behördlichen Abnahme dauert ein typisches BOS-Projekt 8–16 Wochen – je nach Gebäudegröße und Verfügbarkeit der Behörden. BESCom koordiniert alle Schritte eigenständig: Messung, Behördenabstimmung, Montage, Abnahme und Dokumentübergabe. Sie müssen sich um nichts kümmern.
BODeV (Bundesverband der Objektfunk-Dienstleister e.V.) ist der führende Fachverband für BOS-Objektfunk in Deutschland. Eine BODeV-Zertifizierung belegt die technische Kompetenz und die konsequente Einhaltung aller Normen. Viele Behörden fordern die BODeV-Zertifizierung als Mindestvoraussetzung. BESCom ist BODeV-zertifiziertes Mitglied seit über 20 Jahren.
Ja. BESCom übernimmt auch die Wartung von BOS-Objektfunkanlagen, die von anderen Dienstleistern installiert wurden. Wir erfassen die Anlage vollständig, erstellen eine Bestandsdokumentation und etablieren rechtssichere Wartungsintervalle nach DGUV-Vorschrift – inklusive lückenloser Prüfprotokolle.
Praxisartikel für Bauherren, Objektbetreiber und Planer – aus über 35 Jahren Projekterfahrung.
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