Kurz gesagt
Die Errichtung einer digitalen BOS-Objektfunkanlage unterliegt grundsätzlich dem Anzeigeverfahren der BDBOS. Es gliedert sich in neun nummerierte Punkte des offiziellen BDBOS-Anzeigeformulars – von der Planung der Netzanbindung bis zur schriftlichen Freigabe durch Landesstelle und BDBOS. Jeder Schritt ist sequenziell: ohne Abschluss des Vorschritts kann der Folgeschritt nicht begonnen werden. Ein Fehler in den Unterlagen bedeutet Rücklauf – und damit Baustopp.
Rechtliche Grundlagen und beteiligte Stellen
Grundlage des Anzeigeverfahrens ist der Leitfaden zur Planung und Realisierung von Objektversorgungen (L-OV) der BDBOS in Version 3.3 sowie die DIN 14024-1 (Planung, Projektierung, Installation, Betrieb und Instandhaltung von Objektfunkanlagen). Ergänzend gelten die länderspezifischen Vorgaben der Landesstellen.
Am Verfahren sind stets vier Stellen beteiligt:
- Fachplaner/Errichter – verantwortlich für die technisch korrekte Planung und dafür, dass die Anlage keine störenden Rückwirkungen auf das BOS-TETRA-Freifeldnetz ausübt
- Anfordernde BOS-Stelle (Feuerwehr / Brandschutzbehörde) – bestätigt die Erforderlichkeit und gibt technische Vorgaben
- Zuständige Landesstelle – koordiniert das Verfahren, prüft Unterlagen, erteilt Landesfreigabe
- BDBOS (Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS) – genehmigt die Frequenznutzung und erteilt die finale Betriebsfreigabe
Der Objekteigentümer trägt die Kosten für Errichtung und Betrieb. Mit der Planung kann er ein Fachplanungsbüro seiner Wahl beauftragen – die Detailplanung muss jedoch von Feuerwehr/Brandschutzbehörde und BDBOS gebilligt werden.
Die 9 Punkte des BDBOS-Anzeigeformulars
Das offizielle Anzeigeformular der BDBOS strukturiert den Prozess in neun nummerierte Punkte, die sequenziell von den jeweiligen Beteiligten ausgefüllt und weitergeleitet werden. Ein Überspringen ist nicht möglich.
| Punkt | Bezeichnung | Ausführend | Kerndokumente |
|---|---|---|---|
| 1 | Planung der Netzanbindung | Fachplaner/Errichter | Erforderlichkeitsmessprotokoll, Objektbeschreibung, Konzeptplanung |
| 2 | Prüfung durch die anfordernde Stelle | BOS / Feuerwehr | Bestätigung Erforderlichkeit, technische Vorgaben |
| 3 | Vorgaben durch die Landesstelle | Landesstelle | Technische Rahmenvorgaben, Anbindungsart (TMO/DMO) |
| 4 | Anbinde-Informationen | Fachplaner/Errichter + BDBOS | Verwaltungsvertrag zur Netzanbindung, Linkbilanz |
| 5 | Gestattung der Frequenznutzung | BDBOS → Landesstelle → Errichter | Frequenznutzungsbescheid-Nummer |
| 6 | Finale Ausführungsplanung | Fachplaner/Errichter | Versorgungsmessung, Umfeldmessung, Zellwechselmessung, Spektrumanalyse, Grundrisspläne, Fotos |
| 7 | Funktionaler Praxistest | BOS + Landesstelle (vor Ort) | Prüfprotokoll, Wartungsvertrag, Einweisungsnachweis |
| 8 | Freigabe Landesstelle | Landesstelle | Schriftliche Zustimmung zur Inbetriebnahme |
| 9 | Freigabe BDBOS | BDBOS | Genehmigung Frequenznutzung und Inbetriebnahme |
Punkte 1–3: Konzeptphase und Bedarfsfeststellung
Punkt 1 – Planung der Netzanbindung (Fachplaner/Errichter)
Der Fachplaner füllt das BDBOS-Anzeigeformular aus und übergibt es gemeinsam mit folgenden Unterlagen in elektronischer Form an die anfordernde Stelle/BOS:
- Erforderlichkeitsmessprotokoll – Das Objekt wird funktechnisch vollständig ausgemessen. Das daraus erstellte Protokoll dokumentiert die tatsächliche BOS-Funkversorgung im Gebäude und dient der anfordernden Stelle als Entscheidungsgrundlage für die Bedarfsfeststellung.
- Objektbeschreibung (Gebäudeart, Nutzung, Grundfläche, Stockwerke)
- Konzeptplanung mit Antennenkonzept und geplanter Anbindungsart (TMO-Repeater, TMO-Basisstation oder DMO)
Weitergehende Planungen und Messungen dürfen erst nach Feststellung der Erforderlichkeit erstellt werden – Aufwand vor Schritt 2 trägt der Auftraggeber auf eigenes Risiko.
Punkt 2 – Prüfung durch die anfordernde Stelle (BOS/Feuerwehr)
Die zuständige Brandschutzbehörde oder Feuerwehr bestätigt die Erforderlichkeit der Anlage und trägt gegebenenfalls weitergehende taktische Anforderungen ein – etwa zu Redundanzen, funktionserhaltenden Maßnahmen oder Versorgungskategorien. Anschließend leitet sie das Formular mit allen Unterlagen an die Landesstelle weiter.
Punkt 3 – Vorgaben durch die zuständige Landesstelle
Die Landesstelle prüft die eingereichten Unterlagen und trägt die notwendigen technischen Rahmenvorgaben ein – insbesondere die Anbindungsart (TMO über Repeater, TMO über eigene Basisstation oder DMO), die Versorgungsanforderungen sowie ggf. Anforderungen aus der Sicherheitsinfrastruktur. Das Formular wird anschließend an den Planer/Errichter zurückübermittelt.
Punkte 4–6: Frequenzgenehmigung und Ausführungsplanung
Punkt 4 – Anbinde-Informationen (Fachplaner/Errichter → BDBOS)
Mit Punkt 4 übermittelt der Errichter alle technischen Anbinde-Informationen gemäß BDBOS-Ausfüllhinweisen. Gleichzeitig muss der unterschriebene Verwaltungsvertrag zur Netzanbindung (TMO) an die BDBOS versandt und der Landesstelle in Kopie vorliegen. Einzureichende Unterlagen bei Punkt 4:
- Linkbilanz (Pegelberechnung der HF-Anbindung)
- Technische Systemdaten (Repeatertyp, Antennengewinn, Kabeldämpfungen)
- Blockschaltbild der Anlage
- Grundrisspläne mit eingezeichneter Antennenlage
Punkt 5 – Gestattung der Frequenznutzung (BDBOS)
Nach interner Prüfung erteilt die BDBOS die Frequenznutzungsgenehmigung und leitet die Nummer des Frequenznutzungsbescheides über die zuständige Landesstelle an den Planer/Errichter weiter. Erst ab diesem Zeitpunkt darf mit der Errichtung der Anlage begonnen werden. Bei der Errichtung ist eine Voranmeldung mit mindestens 5 Tagen Vorlaufzeit per E-Mail bei der Landesstelle erforderlich.
Punkt 6 – Finale Ausführungsplanung (Fachplaner/Errichter)
Dies ist der umfangreichste Schritt: Vor dem funktionalen Praxistest sind der Landesstelle sämtliche Abschlussunterlagen zu übergeben – gemäß BDBOS-Vorgaben zweifach ausgedruckt inklusive DVD in einem Aktenordner. Erforderliche Unterlagen:
- Versorgungsmessung mit Objektfunkanlage (vollständige Gebäudeabdeckung)
- Umfeldmessung mit Objektfunkanlage (Nachweis Rückwirkungsfreiheit)
- Messung der Zellwechsel
- Anlage 2 zum Verwaltungsvertrag zur Netzanbindung
- Spektrum- und Netzwerkanalyse nach BDBOS-Vorgabe
- Fotos Technikraum und sämtliche Systemkomponenten
- Wegbeschreibung Technikraum
- Grundrissplan mit eingezeichnetem Technikraum, Anlagenkomponenten und Antennenpositionen
- Vollständige Anlagendokumentation: Blockschaltbild, Kabelplan, Stückliste/Materialliste
Punkte 7–9: Praxistest, Landesfreigabe und BDBOS-Freigabe
Punkt 7 – Funktionaler Praxistest (BOS + Landesstelle vor Ort)
Der funktionale Praxistest ist die Vor-Ort-Abnahme der fertig errichteten Anlage. Er wird gemeinsam mit der anfordernden BOS-Stelle und der zuständigen Landesstelle durchgeführt. Voraussetzungen für die Terminvereinbarung:
- Alle Unterlagen aus Punkt 6 müssen vollständig vorliegen
- Ein Wartungsvertrag muss abgeschlossen und nachgewiesen sein
- Eine verantwortliche Person muss auf die Anlage eingewiesen sein (Kontaktdaten schriftlich hinterlegen)
Das Protokoll des Praxistests wird zusammen mit dem ausgefüllten Anzeigeformular von der BOS-Stelle an die Landesstelle übermittelt.
Punkt 8 – Freigabe Landesstelle
Nach erfolgreich abgeschlossenem Praxistest stimmt die zuständige Landesstelle unter Punkt 8 des Anzeigeformulars der Inbetriebnahme schriftlich zu. Dies ist die erste von zwei erforderlichen Freigaben.
Punkt 9 – Freigabe BDBOS (Betriebserlaubnis)
Die BDBOS erteilt als Frequenzinhaberin und Netzbetreiberin die endgültige Genehmigung: Sie gestattet die Frequenznutzung und attestiert anhand der eingereichten Messprotokolle die Rückwirkungsfreiheit auf die BOS-Freifeldversorgung. Mit Übersendung des Anzeigeformulars Punkt 9 an den Errichter über die zuständige Landesstelle erhält der Errichter die Genehmigung zur Inbetriebnahme. Erst dann darf die Anlage dauerhaft in Betrieb genommen werden.
Typische Stolperfallen und Zeitplan
In der Praxis vergehen von der ersten Panoramamessung bis zur BDBOS-Freigabe typischerweise 3 bis 6 Monate, bei komplexen Sonderbauten auch länger. Die häufigsten Verzögerungsursachen:
- Unvollständige Unterlagen bei Punkt 6 – Rückläufer von der Landesstelle kosten Wochen
- Abgelaufene Gültigkeit (6-Monats-Frist) zwischen Punkt 3 und Punkt 4 – Verfahren muss neu aufgesetzt werden
- Fehlender Wartungsvertrag vor Punkt 7 – Praxistest kann nicht terminiert werden
- Mängel bei der Umfeldmessung – Rückwirkungen auf das Freifeldnetz führen zu Nacharbeiten
- Fehlende VS-NfD-Belehrung – Für den Zugang zu sicherheitsrelevanten Netzinformationen ist eine nicht älter als drei Jahre datierte Belehrung durch Landesstelle oder BDBOS erforderlich
Häufige Fragen zum BOS-Anzeigeverfahren
Das BOS-Anzeigeverfahren ist der neunstufige behördliche Prozess gemäß BDBOS-Leitfaden L-OV V3.3, über den eine digitale Objektfunkanlage an das BOS-TETRA-Digitalfunknetz angeschlossen und in Betrieb genommen wird. Es beginnt mit der Erforderlichkeitsmessung und endet erst mit der doppelten Freigabe durch Landesstelle (Punkt 8) und BDBOS (Punkt 9).
Von der Erforderlichkeitsmessung bis zur BDBOS-Freigabe vergehen je nach Objektgröße und Behörde typischerweise 3 bis 6 Monate. Entscheidend ist die Vollständigkeit der Unterlagen bei Punkt 6 – unvollständige Einreichungen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Die Gültigkeitsfrist zwischen Punkt 3 und Punkt 4 beträgt maximal 6 Monate.
Das Anzeigeformular wird sequenziell von vier Stellen bearbeitet: Fachplaner/Errichter (Punkte 1, 4, 6), anfordernde BOS-Stelle/Feuerwehr (Punkt 2), zuständige Landesstelle (Punkte 3, 5, 8) und BDBOS (Punkt 9). BESCom übernimmt die vollständige Antragsstellung und koordiniert alle Behördenkontakte.
Für Punkt 6 (Finale Ausführungsplanung) sind u. a. einzureichen: Versorgungsmessung mit Objektfunkanlage, Umfeldmessung, Zellwechselmessung, Anlage 2 zum Verwaltungsvertrag, Spektrum- und Netzwerkanalyse, Fotos des Technikraums und aller Systemkomponenten sowie vollständige Grundrisspläne. Alle Unterlagen sind zweifach ausgedruckt inkl. DVD in einem Aktenordner bei der Landesstelle einzureichen.
Beim funktionalen Praxistest prüfen anfordernde BOS-Stelle und Landesstelle die fertige Anlage gemeinsam vor Ort. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Wartungsvertrag und die Einweisung einer verantwortlichen Person. Eine Voranmeldung mit mindestens 5 Tagen Vorlaufzeit per E-Mail bei der Landesstelle ist zwingend erforderlich. Das Prüfprotokoll wird anschließend zusammen mit dem Anzeigeformular an die Landesstelle übermittelt.
Nein. Erst nach der schriftlichen BDBOS-Freigabe (Punkt 9) – der Gestattung der Frequenznutzung und der Inbetriebnahme – darf die Anlage dauerhaft betrieben werden. Die BDBOS attestiert zuvor anhand der eingereichten Messprotokolle die Rückwirkungsfreiheit auf die BOS-Freifeldversorgung. Ohne diese Freigabe erteilt die Bauaufsichtsbehörde keine Nutzungsfreigabe für das Gebäude.
