Prüfung
- Funktionsprüfung der Gesamtanlage
- Pegel- & Versorgungskontrolle
- Sicht- & Zustandsprüfung
Rechtssichere Instandhaltung Ihrer Objektfunkanlage – wiederkehrende Prüfung, Akkuservice und lückenlose Dokumentation, die Ihre Betreiberpflichten absichert.
Ein Wartungsvertrag, der Ihre Betreiberhaftung nachweisbar absichert.
VDE 0833-4 verpflichtet Betreiber zur wiederkehrenden Prüfung und Instandhaltung. Nur eine dokumentierte Wartung sichert Sie rechtlich ab.
DIN VDE 0833-4 schreibt wiederkehrende Prüfungen und Instandhaltung durch eine Fachfirma vor – inklusive Dokumentationspflicht.
Üblich sind jährliche Inspektionen sowie regelmäßige Funktions- und Akkuprüfungen. Die Fristen richten sich nach Anlage und Auflagen.
Die Verantwortung für Betriebsbereitschaft und Nachweisführung liegt beim Betreiber – auch bei Fremdanlagen.
Risiko bei Nicht-Einhaltung: Ohne dokumentierte Wartung droht bei Ausfall im Ernstfall die persönliche Betreiberhaftung mit straf- und zivilrechtlichen Folgen.
Klar strukturiert, dokumentiert und termintreu – Sie wissen jederzeit, wo Ihr Projekt steht.
Aufnahme der Anlage, Festlegung der Prüffristen und Abschluss eines passenden Wartungsvertrags.
Turnusmäßige Funktions-, Pegel- und Akkuprüfung inklusive Instandhaltung vor Ort.
Prüfprotokoll, Prüfbuchpflege und dokumentierte Behebung festgestellter Mängel.
Sprechen Sie direkt mit einem Experten von BESCom für Wartung & wiederkehrende Prüfung.
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden (werktags)
Schildern Sie uns Ihr Objekt – ein Ingenieur meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit einer konkreten Einschätzung.
Muster-Wartungsvertrag anfordern
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Nach VDE 0833-4 sind wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben – üblich ist eine jährliche Inspektion sowie regelmäßige Funktions- und Akkuprüfung. Die genauen Fristen richten sich nach Anlage und behördlichen Auflagen.
Funktions- und Pegelprüfung, Sicht- und Zustandskontrolle, Akku- und Batterieservice, Komponententausch sowie ein Prüfprotokoll je Termin und die Führung des Prüfbuchs.
Ja. Wir prüfen, warten und dokumentieren auch Anlagen anderer Hersteller und Errichter – inklusive Bestandsaufnahme und Behördenabstimmung.