Messung
- Erforderlichkeitsmessung
- HF-Pegel- & Feldstärkeanalyse
- Versorgungsgrad-Messung je Bereich
Normgerechte Messung der Funkversorgung, HF-Pegelanalyse und Frequenzkoordination – als belastbarer Nachweis für Erforderlichkeit und Abnahme.
Messung, Auswertung und Frequenzklärung – prüffähig dokumentiert.
Ohne belastbare Messwerte gibt es weder einen Erforderlichkeitsnachweis noch eine Abnahme. Die Einmessung liefert die objektiven Daten.
DIN 14024 legt Messpunkte, Grenzwerte und Bewertungsverfahren für die Funkversorgung im Objekt fest.
Die Technischen Richtlinien BOS regeln Frequenznutzung und den Anschluss an das BOS-Netz – die Koordination erfolgt über Leitstelle und BDBOS.
Belastbare Ergebnisse erfordern kalibrierte HF-Messtechnik (z. B. Rohde & Schwarz) und ein reproduzierbares Messraster.
Risiko bei Nicht-Einhaltung: Ohne prüffähiges Messprotokoll fehlt der Nachweis – die Behörde erkennt weder Erforderlichkeit noch Abnahme an.
Klar strukturiert, dokumentiert und termintreu – Sie wissen jederzeit, wo Ihr Projekt steht.
Festlegung von Messraster, Referenzpunkten und Grenzwerten anhand von Objekt und Planung.
HF-Pegel- und Versorgungsmessung mit kalibrierter Messtechnik in allen relevanten Bereichen.
Auswertung, Heatmap und prüffähiges Messprotokoll inklusive Frequenzvorklärung.
Sprechen Sie direkt mit einem Experten von BESCom für HF-Messtechnik & Einmessung.
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden (werktags)
Schildern Sie uns Ihr Objekt – ein Ingenieur meldet sich innerhalb von 24 Stunden mit einer konkreten Einschätzung.
Muster-Messprotokoll anfordern
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Sie weist objektiv nach, ob die vorhandene BOS-Funkversorgung im Gebäude ausreicht. Liegen die Pegel über den Grenzwerten, ist keine Anlage nötig – das kann eine teure Objektfunkanlage ersparen.
Wir verwenden kalibrierte HF-Messtechnik nach Industriestandard (z. B. Rohde & Schwarz) und ein reproduzierbares Messraster, sodass die Ergebnisse behörden- und abnahmefest sind.
Die Frequenznutzung wird über die zuständige Leitstelle bzw. die BDBOS koordiniert. Wir übernehmen die Frequenzvorklärung und bereiten die notwendigen Antragsunterlagen vor.