Kurz gesagt
DIN 14024-1:2021-12 ist die verbindliche deutsche Norm für digitale BOS-Objektfunkanlagen. Sie regelt alle Phasen von der Erforderlichkeitsmessung über Konzept, Planung und Errichtung bis zu Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung. Verbindlich wird sie, sobald die zuständige Brandschutzdienststelle oder Bauaufsicht eine Objektfunkanlage fordert – DIN 14024 ist dann der anerkannte Stand der Technik, an dem sich Planer, Errichter und Betreiber messen lassen müssen.
Was regelt DIN 14024?
DIN 14024 legt die Anforderungen an digitale BOS-Objektfunkanlagen fest – Gebäudefunkanlagen, die den TETRA-Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) innerhalb baulicher Anlagen sicherstellen. Erarbeitet vom DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW), Ausgabe Dezember 2021.
Die Norm umfasst alle neun Phasen des Anlagenlebens: Konzept → Planung → Projektierung → Montage → Inbetriebsetzung → Überprüfung → Abnahme → Betrieb → Instandhaltung. Sie verweist normativ auf den BDBOS-Leitfaden L-OV sowie auf die HF-Messaufgaben MA-OV.
Wann ist eine Objektfunkanlage Pflicht?
Voraussetzung ist eine behördliche Forderung. Ob das BOS-Funknetz das Gebäude ausreichend versorgt, klärt eine Erforderlichkeitsmessung (EM): Das Objekt wird funkmesstechnisch erfasst, ein Protokoll erstellt und der fordernden Stelle als Entscheidungsgrundlage vorgelegt. Typische Auslöser für eine Forderung:
- Bauaufsichtliche Forderung im Baugenehmigungsverfahren (häufig bei Sonderbauten ab einer bestimmten Größe)
- Sonderbauten: Kliniken, Versammlungsstätten, Einkaufszentren, Hochhäuser, Hotels
- Tiefgaragen, Tunnelbauwerke und ausgedehnte unterirdische Anlagen
- Gebäude mit stark abschirmender Bausubstanz (Stahlbeton, Metallfassaden, Bleiverkleidungen)
- Nachträgliche Forderung bei Nutzungsänderung oder wesentlichem Umbau
Systemkomponenten einer digitalen BOS-Objektfunkanlage
DIN 14024 unterscheidet zwischen Funksystemtechnik (aktive und passive Komponenten im Anlagenschrank) und dem Verteilten Antennensystem (VAS), das die Funkversorgung im Gebäude flächig sicherstellt.
| Komponente | Funktion | Besonderheit |
|---|---|---|
| S/E-Einheit (TMOR / DMO-Repeater) | Aktive Signalübertragung zwischen BOS-Netz und Gebäude | Kern der Funksystemtechnik; Redundanz möglich |
| TMO-Anbindeantenne (ABA) | Luftschnittstelle zum BOS-Netz | Standortwahl mit Isolationsplanung (mind. 19 dB) |
| VAS / DAS | Flächige Versorgungsverteilung im Gebäude | Strahlerkabel oder Punktantennen je nach Geometrie |
| Strahlerkabel / Leckwellenleiter | Gleichmäßige Abstrahlung entlang Kabeltrassen | Ideal für Tunnel, Tiefgaragen, lange Flure |
| USV (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) | Notstromversorgung bei Netzausfall | Normativ: mind. 12 h Überbrückungsdauer bei Volllast (sofern Behörde nichts anderes fordert) |
| FGB (Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld) | Statusanzeige und Bedienung im Einsatz | Einheitliche Darstellung nach DIN 14663; betriebsverhindernde Störungen werden angezeigt |
| Technikraum / Anlagenschrank | Aufstellort der Funksystemtechnik | Feuerwiderstand ≥ 90 min nach DIN EN 13501-2; brandlastfreier Raum, keine Durchgangsnutzung |
TETRA-Betrieb im Objekt: TMO, DMO und TMOa
Der BOS-Digitalfunk basiert auf TETRA. Im Objektfunk sind drei Betriebsarten relevant:
| Betriebsart | Netz erforderlich | Reichweite | Rolle im Objekt |
|---|---|---|---|
| TMO – Trunked Mode Operation | ja, über BOS-Netz | netzweit | Standardbetrieb; netzangebundene Anlage im Dauerbetrieb |
| DMO – Direct Mode Operation | nein (Gerät zu Gerät) | lokal begrenzt | Rückfallebene; autark, keine Netzanbindung |
| TMOa – autarke Basisstation | nein (eigene TBS) | lokal (eigene Zelle) | Übergangs- oder Ergänzungslösung; eigene TETRA-Infrastruktur |
Nicht netzangebundene Anlagen (DMO-Repeater) werden erst im Brandfall aktiviert – durch die Brandmeldeanlage (BMA) oder manuell über das FGB. Sie schalten nach 60 min Nachlaufzeit nach BMA-Rücksetzung ab, maximal 24 h nach letzter Aktivierung.
Technische Mindestanforderungen nach DIN 14024-1
Die Norm definiert konkrete Grenzwerte, die bei der Überprüfung und Abnahme nachgewiesen werden müssen:
| Parameter | Anforderung nach DIN 14024-1 |
|---|---|
| Mindest-HF-Leistung (Normalversorgung) | Definition durch fordernde BOS; typisch ≥ −85 dBm an 95 % der Nutzflächen |
| Mindest-HF-Leistung (Redundanzbetrieb) | ≥ −88 dBm an isotroper Antenne in 1,5 m Höhe, 96 % der versorgten Fläche; punktuelle Unterschreitungen max. 2 m² |
| Notstromversorgung (USV) | mind. 12 h Überbrückungsdauer im Volllastbetrieb (normativ; Abweichung durch Behörde möglich) |
| Funktionserhalt HF-Kabeltrassen | mind. 90 min nach DIN EN 13501-2 (E30–E90 je nach Anforderung) |
| Selbsttest-Intervall | automatischer Selbsttest maximal alle 168 h (1 Woche) |
| Isolation ABA / OV-Funkfeld | rückgekoppelte Signalanteile ≥ 19 dB reduziert gegenüber Ursprungssignal am TMOR |
| Flächenversorgung im Brandschadensfall | Ein Schadenbereich bis 20 m darf außerhalb dieses Bereichs die Mindestversorgung nicht unterschreiten |
Verbindlich sind stets die aktuelle Normfassung und die behördlichen Auflagen im Einzelfall – die hier genannten Werte geben den normativen Rahmen wieder.
Die neun Phasen: Von der Planung bis zur Abnahme
DIN 14024 strukturiert den Aufbau in klar aufeinanderfolgende Phasen. Jede Phase hat eine eigene Dokumentationspflicht, die als Grundlage für die nächste Phase dient:
- Konzept – Schutzziele definieren, Erforderlichkeitsmessung auswerten, Anforderungen der BOS aufnehmen
- Planung – HF-Verteilnetzwerk konzipieren, Linkbilanz berechnen, Energieversorgung und Redundanzkonzept planen, Anzeigeverfahren einleiten
- Projektierung – Systemkomponenten auswählen, Ausführungsplanung erstellen, Frequenznutzung beantragen
- Montage – Installation nach Ausführungsplanung, brandschutzkonforme Kabelverlegung, Schrank- und Systemaufbau
- Inbetriebsetzung – Aktivierung und Prüfung der Anlage auf Übereinstimmung mit der Projektierung
- Überprüfung – Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Versorgungsmessung nach MA-OV
- Abnahme – Funktionaler Praxistest unter Beteiligung der fordernden BOS (Feuerwehr) und ggf. BDBOS; Übergabe der Verantwortlichkeit an den Betreiber
- Betrieb – Dauerbetrieb (TMO) oder Bereitschaftsbetrieb (DMO); Störungsmeldung an ständig besetzte Stelle
- Instandhaltung – Inspektion, Wartung und Instandsetzung nach DIN 14024 Abschnitt 11 und VDE 0833-4
Instandhaltungspflichten nach DIN 14024 Abschnitt 11
Als Betreiber tragen Sie die Verantwortung, dass die Anlage dauerhaft betriebsbereit bleibt. DIN 14024 Abschnitt 11 definiert dafür drei Maßnahmenebenen – ergänzt durch DIN VDE 0833-4 als weitere Betriebsnorm:
- Inspektion – wiederkehrender Ablauf zur Überprüfung von Funktionen und Anzeigen; kann durch eingewiesene Person des Betreibers erfolgen
- Wartung – Kombination technischer und verwaltungstechnischer Maßnahmen zum Erhalt der geforderten Funktionen; durch beauftragte Fachfirma
- Instandsetzung – physische Maßnahme zur Wiederherstellung der Funktion nach Störung; durch beauftragte Fachfirma
Alle Instandhaltungsmaßnahmen sind vollständig zu dokumentieren. Änderungen an der Anlage (z. B. durch Umbau oder Nutzungsänderung) lösen erneut die Anforderungen aus Planung und Projektierung aus und müssen von einer beauftragten Fachfirma vorgenommen werden.
Häufige Fragen
DIN 14024 ist eine technische Norm, keine Rechtsvorschrift. Verbindlich wird sie, sobald Bauaufsicht oder Brandschutzdienststelle für ein Gebäude eine BOS-Objektfunkanlage fordern – dann gilt die Norm als anerkannter Stand der Technik, an dem alle Beteiligten gemessen werden.
Die zuständige Brandschutzdienststelle bzw. Bauaufsicht – auf Basis einer Erforderlichkeitsmessung, die die vorhandene BOS-Funkversorgung im Gebäude nachweist und als Protokoll der fordernden Stelle vorgelegt wird.
DIN 14024-1 regelt den Aufbau: Planung, Errichtung, Inbetriebsetzung und Abnahme. DIN VDE 0833-4 regelt den Betrieb: wiederkehrende Prüfung, Wartung und Instandsetzung. Beide Normen gelten parallel und ergänzen sich.
DIN 14024-1 Abschnitt 6.1.3.6 fordert eine Überbrückungsdauer von mindestens 12 Stunden im Volllastbetrieb – sofern die Behörde keine abweichende Vorgabe macht. Die USV muss als eigenständiger, gesonderter Stromkreis ausgeführt werden.
Je nach Objektgröße typischerweise 8 bis 20 Wochen – inklusive Erforderlichkeitsmessung, Konzept, Planung, Frequenzzuteilung, Errichtung, Inbetriebsetzung und Funktionalem Praxistest. Sonderbauten und Neubauprojekte mit langen Genehmigungsläufen können länger dauern.
Jede wesentliche Änderung der Raumnutzung oder -gestaltung löst die Anforderungen der Norm neu aus. Die beauftragte Fachfirma muss prüfen, ob Planung und Projektierung angepasst werden müssen, und ggf. eine erneute Überprüfung und Abnahme einleiten.
