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Technik-Guide

Notstromversorgung & Redundanz: Ausfallsichere BOS-Objektfunkanlagen

Im Ernstfall darf die BOS-Objektfunkanlage nicht ausfallen – gerade dann nicht, wenn das auslösende Ereignis die Technik selbst bedroht. DIN 14024 fordert dafür eine 12-Stunden-USV; sicherheitskritische Objekte werden zusätzlich redundant ausgelegt.

9 Min. Lesezeit Aktualisiert: September 2026 Geprüft nach DIN 14024-1 & VDE 0833-4

Kurz gesagt

DIN 14024-1 fordert für BOS-Objektfunkanlagen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) mit mindestens 12 Stunden Überbrückungsdauer im Volllastbetrieb. Für sicherheitskritische Objekte wird die Anlage zusätzlich redundant ausgelegt – mit Backup-Basisstation, redundanten Antennentrassen und automatischer Umschaltung im Sekundenbereich. So bleibt die Funkverbindung auch dann bestehen, wenn Brand, Stromausfall oder ein Basisstationsausfall die Anlage direkt treffen.

USV-Anforderung: 12 Stunden Überbrückung

Die Notstromversorgung ist die erste Redundanzebene jeder BOS-Objektfunkanlage. DIN 14024-1 verlangt eine Überbrückungsdauer von mindestens 12 Stunden im Volllastbetrieb – sofern die zuständige Behörde keine abweichende Vorgabe macht. Die USV ist als eigenständiger, gesonderter Stromkreis auszuführen.

Damit die Betriebsbereitschaft dauerhaft überwacht wird, führt die Anlage einen automatischen Selbsttest durch – maximal alle 168 Stunden (eine Woche). Betriebsverhindernde Störungen werden am Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (FGB) angezeigt und an eine ständig besetzte Stelle gemeldet.

Akku als häufigster Ausfallgrund

In der Praxis sind Akkus der mit Abstand häufigste Grund für den Ausfall einer BOS-Objektfunkanlage. Ihre Kapazität sinkt schleichend – im Tagesbetrieb unbemerkt, weil die Netzversorgung den Mangel überdeckt. Erst bei Netzausfall zeigt sich, ob die geforderte Überbrückungszeit noch erreicht wird.

Lasttest statt Spannungsmessung Nur ein Kapazitäts- bzw. Lasttest unter realistischen Bedingungen zeigt, ob die Akkus die geforderte Überbrückungsdauer tatsächlich noch leisten. Eine bloße Spannungsmessung ist kein Nachweis der Kapazität. Der Akkutest ist deshalb fester Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung nach DIN VDE 0833-4.

Redundanzkonzepte im Überblick

Für Objekte, die für die öffentliche Sicherheit besonders relevant sind – Tunnel, Bahnhöfe, Flughäfen, Stadien, Kliniken –, fordert die Behörde häufig zusätzliche Redundanz. Sie soll die Kommunikation auch dann aufrechterhalten, wenn ein unerwartetes Ereignis die Anlage selbst betrifft. Redundanz hat drei Dimensionen, die meist kombiniert werden:

RedundanzartPrinzipSchutz gegen
QuellenredundanzBackup-Basisstation mit hinterlegten Frequenz- und VerstärkungseinstellungenAusfall oder Wartungsabschaltung der primären Basisstation
HF-Wege-RedundanzRedundant verlegte Antennentrassen, Umschaltung über HF-TransferrelaisBeschädigung eines Antennenkabels, z. B. durch Brand
EnergieredundanzUSV / Batterieversorgung als eigener StromkreisAusfall der Netzstromversorgung

Den Unterschied zwischen Quellen- und HF-Wege-Redundanz erklärt auch das Fachglossar.

Automatische Umschaltung auf die Backup-Quelle

Moderne Repeater erkennen den Ausfall der primären Anbindung selbstständig – etwa als Abfall des Empfangspegels (RSSI) der primären Basisstation – und schalten auf eine hinterlegte Backup-Konfiguration um. Die Konfigurationen werden als Primär-, erste und optional zweite Backup-Ebene definiert, jeweils mit eigener RSSI-Schwelle.

Entscheidend ist die Umschaltgeschwindigkeit: Im TETRA-Standard wird eine bestehende Verbindung bei kurzzeitiger Unterbrechung typischerweise rund 22 Sekunden gehalten. Die Umschaltung auf die Backup-Konfiguration erfolgt deutlich schneller – in unter 12 Sekunden –, sodass ein laufendes Gespräch nicht abbricht.

Funktionserhalt der Kabeltrassen

Redundante Signalwege nützen nur, wenn sie im Brandfall lange genug funktionsfähig bleiben. DIN 14024 fordert für HF-Kabeltrassen einen Funktionserhalt von mindestens 90 Minuten nach DIN EN 13501-2 (Klassen E30 bis E90 je nach Anforderung). In Kombination mit redundanten Trassen und der USV entsteht so eine Anlage, die auch unter Brandeinwirkung weiter versorgt.

Kennwerte im Überblick

KennwertAnforderung / Wert
USV-Überbrückungsdauer≥ 12 h im Volllastbetrieb (normativ; Behörde kann abweichen)
USV-Ausführungeigenständiger, gesonderter Stromkreis
Selbsttest-Intervallautomatisch, max. alle 168 h
Akku-NachweisKapazitäts-/Lasttest unter realistischen Bedingungen
Funktionserhalt HF-Kabeltrassen≥ 90 min nach DIN EN 13501-2 (E30–E90)
Umschaltung auf Backup-Quelle< 12 s (unterhalb der TETRA-Haltezeit von ~22 s)

Verbindlich sind stets die aktuelle Normfassung und die behördlichen Auflagen im Einzelfall – die genannten Werte geben den normativen Rahmen wieder.

Häufige Fragen

DIN 14024-1 fordert mindestens 12 Stunden Überbrückungsdauer im Volllastbetrieb, sofern die zuständige Behörde nichts anderes vorgibt. Die USV ist als eigenständiger, gesonderter Stromkreis auszuführen und wird über einen automatischen Selbsttest überwacht.

Die Spannung sagt wenig über die verbleibende Kapazität aus. Nur ein Kapazitäts- bzw. Lasttest unter realistischen Bedingungen zeigt, ob die Akkus die geforderten 12 Stunden noch leisten. Akkus sind der häufigste Ausfallgrund und werden deshalb bei jeder Wartung nach VDE 0833-4 getestet.

Quellenredundanz bedeutet eine Backup-Basisstation mit hinterlegten Frequenz- und Verstärkungseinstellungen. Fällt die primäre Anbindung aus, schaltet der Repeater automatisch auf die Ersatzquelle um. Sie unterscheidet sich von der HF-Wege-Redundanz, die gegen die Beschädigung von Antennentrassen schützt.

Deutlich schneller als die TETRA-Haltezeit einer bestehenden Verbindung von etwa 22 Sekunden – üblicherweise in unter 12 Sekunden. Dadurch bleibt ein laufendes Gespräch beim Umschalten erhalten und bricht nicht ab.

DIN 14024 fordert für HF-Kabeltrassen einen Funktionserhalt von mindestens 90 Minuten nach DIN EN 13501-2 (Klassen E30 bis E90 je nach Anforderung). Zusammen mit redundanten Trassen und der USV bleibt die Anlage auch unter Brandeinwirkung versorgungsfähig.

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