Kurz gesagt
Die Erforderlichkeitsmessung (EM) ist die funkmesstechnische Untersuchung, die klärt, ob der BOS-Digitalfunk der Einsatzkräfte innerhalb eines Gebäudes ausreichend verfügbar ist. Ein Testsender simuliert am Feuerwehr-Anlaufpunkt die BOS-Aussendung, ein kalibrierter TETRA-Messempfänger erfasst flächendeckend die Empfangspegel. Unterschreiten die Pegel den geforderten Mindestwert, ist eine Objektfunkanlage erforderlich – im günstigsten Fall belegt die Messung, dass gar keine Anlage benötigt wird.
Was ist die Erforderlichkeitsmessung?
Die Erforderlichkeitsmessung – auch Funkversorgungsmessung genannt – ist der objektive Nachweis über die Verfügbarkeit der BOS-Einsatzstellen-Funkkommunikation in einem Objekt. Sie beantwortet die zentrale Frage vor jedem Projekt: Kann die Feuerwehr im Einsatzfall aus dem Gebäude heraus zuverlässig funken – oder nicht?
Die Funkkommunikation gilt als sichergestellt, wenn zwischen zwei BOS-Handfunkgeräten vom Feuerwehr-Anlaufpunkt zu jedem geforderten Ort im Objekt und im direkten Umfeld ein bidirektionaler Funkruf möglich ist. Ist das nicht durchgängig gegeben, fordert die zuständige Brandschutzdienststelle die Errichtung einer BOS-Objektfunkanlage – in der von ihr vorgegebenen Betriebsart.
Rechtliche & normative Grundlagen
Eine belastbare Erforderlichkeitsmessung stützt sich auf ein klar definiertes Regelwerk. Weicht der Messaufbau davon ab, ist das Ergebnis gegenüber der Behörde angreifbar:
- DIN 14024-1:2021-12 – Digitale BOS-Objektfunkanlagen, Teil 1: Aufbau und Betrieb (anerkannte Regel der Technik)
- Leitfaden zur Planung und Realisierung von Objektversorgungen (L-OV) der BDBOS, Version 3.3
- Vorgaben für Planer und Errichter von digitalen BOS-Objektfunkanlagen der Autorisierten Landesstellen
- HF-Messaufgaben (MA-OV) als normativer Verweis der DIN 14024-1
- EN 300392-2 – TETRA Voice plus Data, Air Interface
- ggf. örtliche Technische Anschlussbedingungen der zuständigen Feuerwehr bzw. Region
Messaufbau & Referenzpegel
Der Messaufbau erfolgt nach DIN 14024-1 und den HF-Messaufgaben. Am durch die Brandschutzdienststelle vorgegebenen Anlaufpunkt – häufig an der Brandmeldezentrale – wird ein Testsender aufgestellt, der das BOS-Signal simuliert. Ein kalibrierter TETRA-Messempfänger erfasst anschließend die Funkfelddämpfung im gesamten Objekt.
Damit die Messwerte objekt- und projektübergreifend vergleichbar bleiben, wird der gemessene Empfangspegel rechnerisch auf eine einheitliche Referenz-Sendeleistung von 30 dBm (1 Watt) normiert. Die Sende- und Empfangsantennen werden in praxisnaher Höhe von etwa 1,5 m betrieben; wird der Messempfänger als Rucksack-Tragesystem in Kopfhöhe geführt, ist der Körpereinfluss vernachlässigbar.
Betriebsarten: DMO, TMOa und analoger Einsatzstellenfunk
Welche Betriebsart gemessen wird, gibt die Brandschutzdienststelle vor. Maßgeblich ist der Funk, mit dem die Einsatzkräfte vor Ort arbeiten:
| Betriebsart | Bedeutung | Prüfung in der EM |
|---|---|---|
| DMO | Direct Mode Operation – Direktfunk Gerät zu Gerät, ohne Netz | Standard-Prüfszenario für den Einsatzstellenfunk im Objekt |
| TMOa | TMO autark – nicht netzgebundener Betrieb mit eigener Basisstation | Wird geprüft, wenn die Behörde eine autarke TMO-Versorgung fordert |
| Analoger 2-m-Einsatzstellenfunk | Rückfall-/Bestandsbetrieb einzelner Feuerwehren | Zusätzliche Messung, sofern örtlich noch relevant |
Ausführliche Definitionen der Betriebsarten finden Sie im Fachglossar sowie im Kontext der Anlagentechnik im DIN-14024-Guide.
Messparameter im Überblick
| Parameter | Typischer Wert / Vorgabe |
|---|---|
| Referenz-Sendeleistung (normiert) | 30 dBm (1 W) |
| Antennenhöhe Sender / Empfänger | ca. 1,5 m über Grund |
| Messgenauigkeit des Messsystems | < 1 dB (kalibriert, Kalibrierdatum dokumentiert) |
| Erfassung | flächendeckend, regelmäßige Messpunkte je Objektbereich |
| Positionsbezug | Zuordnung der Messwerte im Lageplan; Sendestandort per GPS (WGS84) |
| Betriebsart | DMO / TMOa / analog – nach Vorgabe der Brandschutzdienststelle |
Die konkreten Grenz- und Mindestpegel gibt die fordernde BOS bzw. die örtliche Brandschutzdienststelle vor. Verbindlich sind stets die aktuelle Normfassung und die behördlichen Auflagen im Einzelfall.
Bewertung & Farblegende
Die Auswertung erfolgt anhand der in den „Vorgaben für Planer und Errichter“ definierten Farblegende: Jeder Messpunkt wird nach seinem Empfangspegel eingefärbt. Grüne Punkte zeigen eine ausreichende Funkversorgung, kritische Bereiche werden farblich abgesetzt. So entsteht eine lückenlose, visuell nachvollziehbare Versorgungskarte des Objekts.
Entscheidend ist die Bewertung der vom Anlaufpunkt entfernten Bereiche: Ist dort die Funkfelddämpfung so groß, dass der geforderte Mindestpegel unterschritten wird, ist die Funkkommunikation nicht sichergestellt. Besonders kritisch sind brandschutztechnisch getrennte Hallenabschnitte, Kellergeschosse, Tiefgaragen und Bereiche hinter geschlossenen Brandschutztoren.
Ergebnis & Gutachten
Das Ergebnis der Erforderlichkeitsmessung wird in einem prüffähigen Gutachten dokumentiert: Objektbeschreibung, Ausbauzustand am Messtag, Anforderungen der Brandschutzdienststelle, Messaufbau, Messgeräte, grafische Messergebnisse je Betriebsart und die abschließende Bewertung. Dieses Gutachten legt die anfordernde Stelle ihrer Entscheidung zugrunde.
- Versorgung ausreichend: Es ist keine Objektfunkanlage erforderlich – die Messung erspart dem Bauherrn im besten Fall die komplette Investition.
- Versorgung unzureichend: Eine BOS-Objektfunkanlage ist in der vorgegebenen Betriebsart zu errichten. Die EM liefert bereits die Datenbasis für die anschließende Planung nach DIN 14024 und das Anzeigeverfahren.
Häufige Fragen
Die Erforderlichkeitsmessung klärt vor dem Bau, ob überhaupt eine Objektfunkanlage nötig ist – sie misst die vorhandene BOS-Funkversorgung im Rohzustand. Die Versorgungsmessung erfolgt nach der Errichtung und weist nach, dass die installierte Anlage die geforderten Pegel flächendeckend erreicht.
Die Messung muss mit kalibriertem, TETRA-fähigem Messequipment nach DIN 14024-1 und den HF-Messaufgaben durchgeführt werden. In der Praxis übernehmen das spezialisierte HF-Fachplaner bzw. Sachverständige für BOS-Objektfunk, deren Gutachten die Brandschutzdienststelle anerkennt.
Ja. Erreicht das BOS-Signal im gesamten geforderten Bereich den Mindestpegel, ist keine Objektfunkanlage erforderlich. Dieses Ergebnis erspart dem Bauherrn die gesamte Investition und ist der häufigste Grund, die Messung vor jeder Planung durchzuführen.
Das gibt die zuständige Brandschutzdienststelle vor. Für den Einsatzstellenfunk im Objekt wird üblicherweise DMO geprüft, bei Forderung einer autarken netzähnlichen Versorgung TMOa. Wo noch analoger 2-m-Einsatzstellenfunk relevant ist, wird dieser zusätzlich gemessen.
Deutlich. Fassade, Türen, Verglasung, Regale und eingelagerte Ware verändern die Funkfelddämpfung. Die Messung sollte möglichst nah am späteren Nutzungszustand erfolgen; der Ausbauzustand am Messtag wird im Gutachten dokumentiert, weil er die Bewertung unmittelbar beeinflusst.
